Seevilla im Schwyzer Nichtbau-Gebiet sorgt für Empörung: Reiche bauen, wo sie wollen, während der Rest sich an strenge Regeln halten muss

Seevilla im Schwyzer Nichtbau-Gebiet sorgt für Empörung: Reiche bauen, wo sie wollen, während der Rest sich an strenge Regeln halten muss
Dieses "Bootshaus" dürfte eigentlich schon nicht da stehen. Jetzt soll daraus ein Protz-Palast werden.

Eine umstrittene Villa am Ufer des Zürichsees im Kanton Schwyz wirft ein grelles Licht auf die Ungleichheit im Baurecht. Unternehmer Rudolf P. möchte seine bereits bestehende, luxuriöse Villa abreissen und neu bauen. Dies in einem Gebiet, in dem laut lokalen Vorschriften Neubauten eigentlich verboten sind. Die Nachbarn, vertreten durch Bernhard Knobel, zeigen sich entrüstet über diese augenscheinliche Sonderbehandlung. Während sie für jede noch so kleine Änderung an ihren Eigenheimen um Genehmigungen ringen müssen, scheinen für die vermögenden Schichten andere Regeln zu gelten.

Das Vorhaben von Rudolf P. hat bereits eine Welle der Kritik ausgelöst. Die geplante Grösse und der Umfang des Neubaus überschreiten bei weitem das, was in der Gegend üblich und erlaubt ist. Doch trotz der klaren Bestimmungen in der Nichtbauzone und des Widerstands aus der Gemeinschaft, scheint der Weg für den Unternehmer geebnet zu sein. Ein Vergleich mit den strengen Auflagen, denen sich Knobel gegenübersah, als er versuchte, einen kleinen Teil seines Hauses umzunutzen, offenbart eine frappierende Diskrepanz in der Behandlung durch die Behörden.

Diese Entwicklung steht exemplarisch für eine tiefere Problematik: Die scheinbare Zweiklassengesellschaft im Baurecht, in der das Geld die Regeln bestimmt. Während gewöhnliche Bürger:innen durch ein Dickicht an Vorschriften navigieren müssen, navigieren Superreiche offenbar auf einem Meer der Möglichkeiten. Die Forderung nach einem Ende dieser Ungleichbehandlung wird laut. Es ist an der Zeit, dass die Behörden eingreifen und beweisen, dass in der Schweiz Recht und Gesetz für alle gelten – unabhängig von Vermögen und Einfluss.

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